Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen)
Pflicht für Alle ab dem 01. Januar 2025
Es gibt zum Jahreswechsel wichtige Neuerungen und geänderte Spielregeln bei der Rechnungsstellung zu beachten, vor allem im Geschäftskundenbereich (B2B).
Viele öffentliche Auftraggeber haben schon auf elektronische Rechnungen umgestellt. Zudem führt der Gesetzgeber eine E-Rechnungspflicht ein.
Am 13. Juni 2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische Unternehmer ab dem 1. Januar 2025 vorgelegt.
Die gesetzliche Umsetzung der E-Rechnung erfolgte im Wachstumschancengesetz.
Die wesentlichen Fakten sind:
- Ab 2025 muss jeder Unternehmer E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Ab 2025 müssen Unternehmer für bestimmte Ausgangsumsätze E-Rechnungen ausstellen.
Diese Veränderung hat weitreichende Auswirkungen auf alle Firmen und ihre Geschäftsprozesse, denn E-Rechnungen müssen von Ihnen als Unternehmer empfangen, gelesen, verarbeitet und rechtssicher gespeichert werden können!
In eigener Sache
Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand per E-Mail, auch bei Codex!
Das bedeutet für Sie, dass wir Ihnen künftig Rechnungen als ZUGFeRD-Dokument an eine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse senden werden.
Bitte teilen Sie uns Ihre für den Empfang von Rechnungen gewünschte Mailadresse mit.
Erhalten wir von Ihnen keine explizite Faktura-Mailadresse, senden wir unsere Rechnung per E-Mail an die bei uns bekannte Mailadresse.